Unterstützung
Professionelle Hilfe, Finanzen und Rechte
Pflegeeltern müssen die Herausforderungen des besonderen Familienlebens nicht allein bewältigen. Vor, während und nach der Aufnahme eines Pflegekindes erhalten Sie fachliche Unterstützung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst.
Wissens-wertes:
Wissenswertes:
Elternzeit, Elterngeld, Zeitaufwand
Um als Pflegefamilie zusammenzuwachsen, braucht es Zeit und Geduld. Pflegekinder benötigen unabhängig ihres Alters die Aufmerksamkeit ihrer Pflegeeltern, um eine Beziehung aufzubauen und das neue Familienleben kennenzulernen. Wenn Sie ein kleines Kind aufnehmen, so ist es wünschenswert, dass eine Pflegeperson anfänglich zu Hause bleibt und vollumfänglich für das Pflegekind da zu sein. Als Pflegeperson haben Sie Anspruch auf Elternzeit, jedoch nicht auf Elterngeld.
Nach der Phase der Eingewöhnung bei Ihnen ist es grundlegend möglich, dass Sie einer Berufstätigkeit nachgehen, die mit dem Familienleben vereinbar ist.
Finanzielle Unterstützung
Für Pflegekinder zahlt das Jugendamt monatlich einen Pauschalbetrag, der den Lebensunterhalt des Kindes absichern soll. Diese Zahlungen betreffen Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Taschengeld, Schulmaterialien und alles andere, was das tägliche Leben eines Pflegekindes betrifft. Die Pauschalbeträge sind nach Alter des Pflegekindes gestaffelt und werden jährlich angepasst.
Zudem erhalten Sie einen monatlichen Ausgleich für Ihre Erziehungsleistungen. Für Pflegefamilien, die aufgrund der Einschränkungen ihres Pflegekindes besondere Aufwendungen in der Erziehung, Begleitung und Förderung des Kindes haben, kann der Erziehungssatz angepasst werden.
Zusätzlich erhalten Pflegefamilien Beihilfen für Klassenfahrten, den Elternbeitrag im Kindergarten und Hort, Schülermonatskarten für den öffentlichen Nahverkehr und einmalige persönliche Ausgaben wie die Anschaffung des Schulranzens oder des Mobiliars bei Einzug des Pflegekindes.
Wenn Sie ein Pflegekind mit dauerhafter Perspektive bei sich aufnehmen, dann haben Sie Anspruch auf das anteilige Kindergeld und die Berücksichtigung des Kindes auf der Steuerkarte. Weiterhin erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer privaten Renten- und Unfallversicherung. Alle Pflegekinder sind durch das Jugendamt haftpflichtversichert.
Rechtliche Aspekte
Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen, dann schließen Sie mit dem Jugendamt einen Pflegevertrag ab. Dieser beinhaltet die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Enthalten ist unter anderem, dass Sie das Jugendamt bei wesentlichen Veränderungen wie Umzug, neue Partnerschaft, Trennung, ernstlichen Erkrankung, längerer Abwesenheit u. ä. informieren müssen.
Als Pflegeeltern sind Sie wesentliche Beteiligte am Hilfeplanverfahren. In der Regel findet dazu bei dauerhaften Pflegeverhältnissen einmal jährlich ein Hilfeplangespräch statt. An diesem nehmen alle Akteure und Akteurinnen der Hilfe teil. Neben Pflegeeltern, Pflegekinderdienst, Allgemeiner Sozialdienst, ggf. Vormund des Kindes und Herkunftseltern ist auch das Pflegekind, je nach Alter und Entwicklungsstand, anwesend. In dieser Konferenz wird über die aktuelle und perspektivische Entwicklung des Kindes gesprochen, es werden Vereinbarungen zum Umgang geschlossen und erörtert, ob weitere Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind.
Zur Sicherung der Rechte von Pflegekindern wird für jedes Pflegekind ein Schutzkonzept erstellt, dass durch die Pflegefamilie umgesetzt wird. Das Konzept wird durch die Fachkraft des Pflegekinderdienstes, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Pflegekind, erstellt und regelmäßig überprüft.
Unterstützung und Hilfsangebote
Als Pflegeeltern werden Sie zum Profi für das Ihnen anvertraute Pflegekind. Dennoch wird nicht von Ihnen erwartet, dass Sie den Weg Pflegefamilie zu sein allein bewältigen. Neben der kontinuierlichen Begleitung durch den Pflegekinderdienst besteht in Leipzig ein breites Netzwerk an Unterstützungsmöglichkeiten durch Beratungsstellen und therapeutischen Praxen.
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Von der Vollzeitpflege bis zur Bereitschaftspflege – es gibt viele Möglichkeiten wie Sie helfen können. Weitere Informationen zu den Pflegeformen erhalten Sie unter folgendem Link: